KONKURSRECHT

Wir betrachten das Konkursverfahren als letzte, aber nicht einzige Möglichkeit, einer Insolvenz gegenüberzutreten. Wir verhandeln aussergerichtliche Vereinbarungen über Refinanzierung oder Liquidation. Wir beraten unsere Kunden, um die Strategie vor dem Konkurs vorzubereiten. Wir reichen Mitteilungen über Verhandlungen im Sinne des Artikels 5bis des Konkursgesetzes ein und verhandeln mit den Gläubigern. Schließlich reichen wir den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ein und folgen das Konkursverfahren bis zu seiner Beendung.

Wir vertreten ebenfalls die Gläubiger in den Konkursverfahren.

Eine der Tätigkeiten die wir im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Konkursverwaltern durchführen besteht aus der Unterstüztung derselben in Zusammenhang mit den Konkurverfahren von natürlichen oder juristichen ausländischen Personen in Bezug auf spanische Gesellschaften, an denen sie sich beteiligen, oder Eigentum derer sie Inhaber in Spanien sind. Manchmal handelt es sich darum Konkursverfahren der Tochtergesellschaften in Spanien durchzuführen oder diese zu liquidieren, den Verkauf von Vermögenstände des ausländischen Konkursschuldners in Spanien zu beurteilen und diesen durchzuführen oder einen Schuldner zu finden, seine Solvenz zu studieren und den entsprechenden Verfahren gegen ihn einzuleiten.