WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Um unseren Kunden eine umfassende Beratung zu geben, wissen wir, dass es erforderlich ist, diese auch in Bezug auf das Straftecht in wirtschaftlicher Hinsicht zu beraten. Die aktuelle Rechtsentwicklung neigt dazu, immer mehr Verhalten zu kriminalisieren.

Man kann nicht über Haftung der Verwalter oder über Unteraufträge beraten, ohne zu bedenken, dass viele Handlungsweisen, die zuvor im Rahmen des Handelsrechts oder des Arbeitsstrafrechts fielen, zwischenzeitlich auch zum Strafrecht zugeordnet wurden.

Hinzu kommen Handlungsweisen, die traditionell auf die Unternehmen einwirken, wie widerrechtliche Aneignung, strafbare Insolvenz oder Betrug, die in einer Krisensituation wie der jetzigen exponentiell gewachsen sind.

Daher berät unser für Strafrecht zuständiger Partner unsere Kunden sowohl in den Fällen, wo sie Opfer solcher Situationen gewesen sind so wie in den Fällen, wo sie der Begehung einer Straftat beschuldigt werden.