ARBEITS- UND UNTERNEHMENSUMSTRUKTURIERUNGSRECHT

Wir beraten unsere Kunden in allen arbeitsrechtlichen Aspekten nach unternehmerischen Gesichtspunkt. Unter diesen befinden sich folgende:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen. Anpassung der ausländischen Verträgen an die spanische Gesetze oder Erstellung derselben in Koordination mit den Leitlinien der Muttergesellschaft.
  • Verträge der Führungskräfte und die sich daraus ergebende Problematik um deren Kompatibilität mit der Durchführung einer handelsrechtlichen Beziehung.
  • Aushandlung der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
  • Verfahren zur Regulierung von Arbeitsplätzen (ERE) und sachliche Entlassung.
  • Verfahren zur befristeten Regulierung von Arbeitsplätzen (ERTE).
  • Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz (PRL).
  • Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern.
  • Fristlose Entlassungen und Disziplinarverfahren.

Einer unserer Vorteile in diesem Bereich ist der strategische Ansatz. Vor Beginn jeglicher Tätigkeit, ist es unser Ziel, dass der Kunde die Auswirkungen aller möglichen Handlungen und ihre direkte oder indirekte Folgen kennt. Besonders in Fällen von Unternehmensumstrukturierungen ist es notwendig, viele Faktoren zu schätzen, nicht nur arbeitsrechtliche, um eine gute Rechtsverteidigung gegen der Klagen, die in der Regel abgeleitet werden, anzugehen.