KÖRPERSCHAFTSRECHT

Unsere Firma berät ihre Kunden fortdauernd oder einmalig, in allem, was in Zusammenhang mit dem Leben der Gesellschaften ist, von der Auswahl der geeigneten Rechtsform und deren Gründung bis zur Auflösung. Wir handeln auch in der Gründung anderer Körperschaften, wie Vereine und Arbeitsgemeinschaften von Unternehmen. Wir bieten effiziente Lösungen für jene Gesellschaften oder ausländische natürliche Personen an, die in Spanien eine Gesellschaft gründen wollen, so dass sie ihre Tätigkeiten in der schnellsten und einfachsten Art durchführen können. Das Gesetz 31/2014, vom 3. Dezember, zur Änderung des Kapitalgesellschaftsgesetzes, hat neue Verpflichtungen auferlegt, für deren Einhaltung wir praktische Lösungen anbieten, um Risiken für die Gesellschaften und deren Verwalter zu vermeiden.

Der Alltag der Unternehmen wirft unzählige Fragen auf, die schnell und korrekt gelöst werden müssen, angesichts der Folgen, die jede Entscheidung mit sich bringt. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht uns eine sofortige Antwort zu geben, ohne Starrheit oder unnötigen Verzögerungen, auf praktischer Weise handelnd, um die Entwicklung der Tätigkeit seitens des Unternehmens nicht zu erschweren und einen geeigneten Sicherheitsrahmen anzubieten.

In diesem Sinne verstehen wir, dass es besonders wichtig ist, eine präventive Beratung zu geben, da es viel einfacher ist, sich an das Gesetz anzupassen als eine Nichteinhaltung zu beheben.